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Mietrecht·5 Min.

Befristeter Mietvertrag läuft aus: deine drei Optionen

Im Vollanwendungsbereich des MRG muss eine Befristung mindestens drei Jahre betragen und schriftlich vereinbart sein. Läuft sie aus, hast du drei Wege.

Option eins: schriftlich verlängern, wieder um mindestens drei Jahre. Beim ersten befristeten Vertrag steht dem Mieter dabei der Befristungsabschlag von 25 % auf den Richtwertmietzins weiter zu.

Option zwei: auslaufen lassen. Dann brauchst du keine Kündigung, solltest aber rechtzeitig klären, ob der Mieter tatsächlich auszieht.

Option drei, die gefährlichste: nichts tun. Wird das Mietverhältnis stillschweigend fortgesetzt, gilt es einmalig als um drei Jahre erneuert. Danach wird es unbefristet, mit vollem Kündigungsschutz.

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