Befristeter Mietvertrag läuft aus: deine drei Optionen
Im Vollanwendungsbereich des MRG muss eine Befristung mindestens drei Jahre betragen und schriftlich vereinbart sein. Läuft sie aus, hast du drei Wege.
Option eins: schriftlich verlängern, wieder um mindestens drei Jahre. Beim ersten befristeten Vertrag steht dem Mieter dabei der Befristungsabschlag von 25 % auf den Richtwertmietzins weiter zu.
Option zwei: auslaufen lassen. Dann brauchst du keine Kündigung, solltest aber rechtzeitig klären, ob der Mieter tatsächlich auszieht.
Option drei, die gefährlichste: nichts tun. Wird das Mietverhältnis stillschweigend fortgesetzt, gilt es einmalig als um drei Jahre erneuert. Danach wird es unbefristet, mit vollem Kündigungsschutz.
Der Fristen-Radar im Agenten warnt dich rechtzeitig vor dem Ablauf und schlägt die passende Option samt Schreiben vor.