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Steuer·4 Min.

ImmoESt beim Verkauf: 30 % sind nicht immer 30 %

Beim privaten Immobilienverkauf fällt Immobilienertragsteuer an: grundsätzlich 30 % auf den Veräußerungsgewinn. Entscheidend ist aber, was als Gewinn zählt.

Bei Neuvermögen (Anschaffung ab dem 31.03.2002) gilt: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten, inklusive nachträglicher Herstellungskosten. Bei Altvermögen wird der Gewinn pauschal mit 14 % des Verkaufspreises angesetzt, effektiv also 4,2 % Steuer.

Die wichtigste Ausnahme ist die Hauptwohnsitzbefreiung: Wer die Wohnung seit der Anschaffung mindestens zwei Jahre oder innerhalb der letzten zehn Jahre fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt hat, zahlt gar keine ImmoESt.

Auch die Herstellerbefreiung für selbst errichtete Gebäude kann greifen, allerdings nur für das Gebäude, nicht für den Grund.

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