Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm
Fassung vom 23.09.2026. Du nimmst sie in der Anwendung unter Einstellungen, Empfehlungsprogramm an. Zurück zum Empfehlungsprogramm.
1. Worum es geht
Das Empfehlungsprogramm von immobily betreibt die kontractory GmbH, Zaunergasse 4-6, 8. OG, 1030 Wien, Österreich. Du empfiehlst immobily mit deinem persönlichen Link weiter und bekommst eine Provision, wenn jemand darüber Kunde wird und bezahlt.
Teilnehmen kann jeder Mandant mit einem Konto bei immobily, auch mit einem Testkonto. Du nimmst diese Bedingungen mit einem Haken in der Anwendung an, bevor dein Link entsteht. Datum und Fassung der Annahme speichern wir.
2. Link und Zuordnung
Wer deinen Link öffnet, bekommt von uns ein Cookie mit deinem Code und dem Tag des Klicks, sonst nichts. Legt die Person innerhalb von 60 Tagen im selben Browser ein Konto an, ordnen wir sie dir zu. Öffnet sie danach den Link einer anderen Person, gilt der letzte Klick.
Ohne das Cookie gibt es keine Zuordnung, auch nachträglich nicht. Kunden, die schon ein Konto bei uns haben, lassen sich nicht zuordnen.
Klicks zählen wir nur als Summe je Tag, ohne Adresse, Gerät oder Person.
3. Provision
Du bekommst 15 % vom Nettobetrag jeder bezahlten Rechnung deines geworbenen Kunden, für Abo und Credits, 12 Monate lang ab seiner ersten bezahlten Rechnung. Eine Jahresrechnung in dieser Zeit zählt ganz.
Provisionsfähig wird ein Betrag erst, wenn die Rechnung bezahlt ist und die Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab der Buchung (§ 11 FAGG) abgelaufen ist. Tritt der Kunde zurück, wird die Rechnung storniert oder erstattet, entfällt die Provision darauf. Ist sie schon ausgezahlt, verrechnen wir sie mit deinem nächsten Guthaben.
4. Was nicht zählt
Keine Provision gibt es für Selbstempfehlungen: dein eigener Mandant, dieselbe Person, dieselbe E-Mail-Adresse, dieselbe Firmendomain (Anbieter für Privatadressen wie gmx.at oder gmail.com ausgenommen), dieselbe Bankverbindung oder dieselbe UID-Nummer.
Ausgeschlossen sind außerdem Werbung auf unsere Marke als Suchbegriff, Gutschein-, Cashback- und Rabattportale sowie jede Werbung, die gegen die Regeln in Punkt 5 verstößt.
5. Wie du werben darfst
Deine Empfehlung ist Werbung, weil du dafür Geld bekommst. Kennzeichne sie deshalb deutlich, etwa mit „Werbung, ich erhalte eine Provision, wenn du ein Abo abschließt“ (§ 2 Abs 4 und 6 UWG, § 6 ECG). Unsere fertigen Texte enthalten diesen Satz.
E-Mails und SMS mit deinem Link darfst du nur an Menschen schicken, die dem vorher zugestimmt haben oder die dich selbst danach gefragt haben (§ 174 TKG 2021). Die Vorlagen sind für die persönliche Weitergabe an Bekannte gedacht, nicht für Verteiler oder gekaufte Adressen.
Versprich nichts, was wir nicht anbieten, etwa Rabatte oder Leistungen. Bei einem Verstoß können wir die Teilnahme beenden, Provisionen aus dem Verstoß entfallen.
6. Auszahlung und Gutschrift
Ab € 50,00 provisionsfähigem Guthaben forderst du die Auszahlung in der Anwendung an. Dafür brauchen wir Name, Anschrift und IBAN, bei Unternehmern die UID-Nummer und den Umsatzsteuerstatus.
Wir prüfen die Anforderung und überweisen nach der Freigabe. Abgerechnet wird per Gutschrift mit fortlaufender Nummer (§ 11 Abs 7 UStG); du stimmst dieser Abrechnung zu. Widersprichst du einer Gutschrift, stellst du uns stattdessen selbst eine Rechnung.
Die Provision ist ein Nettobetrag. Bist du Unternehmer in Österreich und nicht Kleinunternehmer, kommen 20 % Umsatzsteuer dazu. Kleinunternehmer und Privatpersonen bekommen den Betrag ohne Umsatzsteuer, Unternehmer in einem anderen EU-Staat ebenfalls, dort schuldest du die Steuer selbst (Reverse Charge).
Beispieldaten in der Anwendung sind nie auszahlbar.
7. Steuern
Provisionen sind Einkünfte. Empfiehlst du nur gelegentlich, sind es sonstige Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG): Betragen sie mit allen anderen solchen Einkünften im Kalenderjahr höchstens € 220,00, sind sie steuerfrei, darüber ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Empfiehlst du regelmäßig und mit Gewinnabsicht, sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG).
Die Erklärung und Versteuerung liegt bei dir. Das hier ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.
8. Daten
Du siehst von deinen Geworbenen keinen Namen, nur eine laufende Nummer, den Tag der Anmeldung, den Status und die Beträge. Die Geworbenen erfahren nicht, wer sie geworben hat, außer du sagst es ihnen.
Deine Empfängerdaten verwenden wir für Auszahlung, Gutschrift und Buchhaltung und bewahren sie so lange auf, wie das Unternehmensrecht und die BAO es verlangen.
9. Änderung und Ende
Du kannst jederzeit aufhören, deinen Link zu teilen. Wir können das Programm ändern oder beenden; eine neue Fassung dieser Bedingungen legen wir dir in der Anwendung zur Annahme vor. Beträge, die bis dahin provisionsfähig sind, zahlen wir aus.